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Bauernbund fordert Aufnahme von Biber und Wolf ins Jagdrecht

In einer Stellungnahme zur anstehenden Neufassung der Brandenburgischen Jagddurchführungsverordnung hat der Bauernbund Brandenburg, Vertretung der bäuerlichen Familienbetriebe im Land, die Aufnahme von Biber und Wolf in die Liste der jagdbaren Tiere gefordert. "Auch wenn eine solche Aufnahme vorerst noch unter dem Vorbehalt des strengen europäischen Schutzes für beide Arten steht, schafft sie Rechtssicherheit für unsere Jäger und bereitet die von der Landesregierung angestrebte Anpassung des Schutzstatus vor", sagte Bauernbund-Vorstand Marcus Schilka, Biobauer aus Guhrow im Spreewald.

Nachdem die Landesregierung im Frühjahr aufgrund der massenhaften Verbreitung von Biber und Wolf in Brandenburg erste Schritte eingeleitet hat, um den strengen Schutz für beide Tiere auf europäischer Ebene zu lockern, sei die Aufnahme ins Jagdrecht eine Frage der Glaubwürdigkeit, so Schilka: "Sollte die Landesregierung mit ihrer Initiative Erfolg haben, was wir sehr wünschen, müssten sie ohnehin ins Jagdrecht. Eine erneute Neufassung der Jagddurchführungsverordnung nach Lockerung des Schutzes würde zu Verzögerungen führen, die angesichts der durch Biber und Wolf angerichteten Schäden unverantwortlich seien, argumentiert der Bauernbund.